Forderungsprüfung
KSP GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur KSP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.01.2024, Aktenzeichen 61 IN 50/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 50/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24538
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Betrieb von Fahrschulen und Bildungsträger.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 50/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24538 eingetragenen KSP GmbH, Im Freihafen 9, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Cora Krause-Sternberg-Peters, Oberahreck 1, 53945 Blankenheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 50/22
Amtsgericht Duisburg, 23.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24538 eingetragenen KSP GmbH, Im Freihafen 9, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Cora Krause-Sternberg-Peters, Oberahreck 1, 53945 Blankenheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 50/22
Amtsgericht Duisburg, 23.01.2024