Sicherungsmaßnahme
Kruse Fashion XXL GmbH i. L:
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Kruse Fashion XXL GmbH i. L: eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 620 IN 1574/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1574/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24337
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1574/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24337 eingetragenen Kruse Fashion XXL GmbH i. L:, Krefelder Straße 292, 47229 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Lars Kruse, Krefelder Straße 292, 47229 Duisburg
Geschäftszweig: Verkauf von Textilien aller Art
ist am 01.07.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1574/26
Amtsgericht Duisburg, 01.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24337 eingetragenen Kruse Fashion XXL GmbH i. L:, Krefelder Straße 292, 47229 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Lars Kruse, Krefelder Straße 292, 47229 Duisburg
Geschäftszweig: Verkauf von Textilien aller Art
ist am 01.07.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1574/26
Amtsgericht Duisburg, 01.07.2026