Insolvenzbekanntmachung
Kruk GmbH
Schöppingen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Kruk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2026, Aktenzeichen 74 IN 1008/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 1008/24
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 18859
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Arbeitnehmerüberlassung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 1008/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18859 eingetragenen Kruk GmbH, Hauptstraße 84, 48624 Schöppingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Magdalena Zofia Frermann, Krümmlingsweg 24, 48624 Schöppingen
wird als Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 29.01.2026
bestimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Geschäftsführerin und Gesellschafterin Frau Frermann, wonach diese einen Vergleichsbetrag an die Insolvenzmasse zahlt in Höhe von 7.500,00 €. Mit Zahlung dieses Vergleichsbetrages sind dann sämtliche Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren heraus gegenüber Frau Frermann abgegolten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 07.01.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 12.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18859 eingetragenen Kruk GmbH, Hauptstraße 84, 48624 Schöppingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Magdalena Zofia Frermann, Krümmlingsweg 24, 48624 Schöppingen
wird als Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 29.01.2026
bestimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Geschäftsführerin und Gesellschafterin Frau Frermann, wonach diese einen Vergleichsbetrag an die Insolvenzmasse zahlt in Höhe von 7.500,00 €. Mit Zahlung dieses Vergleichsbetrages sind dann sämtliche Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren heraus gegenüber Frau Frermann abgegolten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 07.01.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 1008/24
Amtsgericht Münster, 12.01.2026