Forderungsprüfung
Krorus GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Krorus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 36k IN 1823/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 1823/22
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 25261
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36k IN 1823/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krorus GmbH, Schererstraße 5, 13347 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Montabaur Register-Nr.: HRB 25261
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krorus GmbH, Schererstraße 5, 13347 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Przybylski
Registergericht: Amtsgericht Montabaur Register-Nr.: HRB 25261
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026