Sicherungsmaßnahme
Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG
Michelstadt
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 9 IN 583/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 583/26
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70450
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Johannes Hancke
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 9 IN 583/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG, Reinstraße 6, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 70450), vertr. d.: Kronen-Alben-Versand GmbH, 64732 Bad König, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 08.06.2026 um 11:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 7076 991, Fax: 06151 7076 998 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 08.06.2026
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 08.06.2026