Forderungsprüfung
Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG
Kronach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.11.2024, Aktenzeichen IN 158/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 158/23
- Registerbezug
- Coburg, HRA 3280
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 158/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG, Weißenbrunner Straße 22a, 96317 Kronach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kronacher Schlachthof Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Fehn Daniel
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 3280
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kronacher Schlachthof GmbH & Co. Betriebs KG, Weißenbrunner Straße 22a, 96317 Kronach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kronacher Schlachthof Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Fehn Daniel
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 3280
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.11.2024