Insolvenzbekanntmachung
Krohnhof Tiernahrungs UG (haftungsbeschränkt)
Kaiser-Wilhelm-Koog
Das Amtsgericht Meldorf hat zur Krohnhof Tiernahrungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 61 IN 24/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meldorf
- Aktenzeichen
- 61 IN 24/24
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 15637 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
61 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krohnhof Tiernahrungs UG (haftungsbeschränkt), Sommerdeich 7, 25709 Kaiser-Wilhelm-Koog, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Krohn
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.10.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 21.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krohnhof Tiernahrungs UG (haftungsbeschränkt), Sommerdeich 7, 25709 Kaiser-Wilhelm-Koog, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Krohn
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.10.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 21.07.2026