Sicherungsmaßnahme
Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH
Wedel
Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2022, Aktenzeichen 71 IN 99/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 99/22
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 1411 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 05.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Verfahren über den Antrag d.
Krögers Buch- & Verlagsdruckerei GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Gall, Industriestraße 25a, 22880 Wedel
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 1411 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 320301
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Pinneberg am 05.07.2022 durch die Richterin am Amtsgericht Roemer beschlossen:
Der Beschluss vom 01.07.2022 wird auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalter wie folgt ergänzt:
1. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder auf ein dafür einzurichtendes Konto einzuziehen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
3. Es wird gemäß § § 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
5. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Richterin am Amtsgericht
Krögers Buch- & Verlagsdruckerei GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Gall, Industriestraße 25a, 22880 Wedel
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 1411 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 320301
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Pinneberg am 05.07.2022 durch die Richterin am Amtsgericht Roemer beschlossen:
Der Beschluss vom 01.07.2022 wird auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalter wie folgt ergänzt:
1. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder auf ein dafür einzurichtendes Konto einzuziehen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
3. Es wird gemäß § § 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
5. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Richterin am Amtsgericht