Forderungsprüfung
Kreativbiervertrieb Franken UG (haftungsbeschränkt)
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur Kreativbiervertrieb Franken UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen IN 496/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 496/22
- Registerbezug
- Fürth, HRB 18947
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 496/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kreativbiervertrieb Franken UG (haftungsbeschränkt), Gustav-Schickedanz-Straße 8, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kraus Aron-Manuel
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18947
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kreativbiervertrieb Franken UG (haftungsbeschränkt), Gustav-Schickedanz-Straße 8, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Kraus Aron-Manuel
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18947
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.09.2026