Sicherungsmaßnahme

Krapp Bodenbeläge GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Krapp Bodenbeläge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2025, Aktenzeichen 165 IN 201/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 201/25
Registerbezug
Essen, HRB 12923
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Michael Wölte
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Verlegen von und der Handel mit Parkett-, Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 201/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 12923 eingetragenen Krapp Bodenbeläge GmbH, vertr. d. d. Gf., Im Mühlebruch 16, 45141 Essen, frühere Anschrift: Munckelstr. 61, 45879 Gelsenkirchen,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Saager-Krapp, Im Mühlenbruch 16, 45141 Essen

Geschäftszweig: Verlegen von und der Handel mit Parkett-, Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden

ist am 17.11.2025, um 15:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wölte, Blittersdorfweg 5, 45307 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 201/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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