Insolvenzbekanntmachung
Kraftwerk Deutschland GmbH
Schwalbach
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Kraftwerk Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 103 IN 35/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 103 IN 35/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 105507
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 35/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105507 eingetragenen Kraftwerk Deutschland GmbH, Saarlouiser Straße 43, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller,
wird zur Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung vom 29.09.2026
die Beschlussfassung über die Tagesordungspunkte um folgenden Punkt erweitert:
Bestellung eines Gläubigerauschusses,
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 35/26
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105507 eingetragenen Kraftwerk Deutschland GmbH, Saarlouiser Straße 43, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller,
wird zur Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung vom 29.09.2026
die Beschlussfassung über die Tagesordungspunkte um folgenden Punkt erweitert:
Bestellung eines Gläubigerauschusses,
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 35/26
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2026