Vergütungsfestsetzung
Kraft Druck GmbH
Ettlingen
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Kraft Druck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 10 IN 304/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 304/16
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 360630
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 304/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
A. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen,
Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe
B. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
C. Jürgen Kleinhans
Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 76189 Karlsruhe
D. Papyrus Deutschland GmbH & Co KG
Gehrnstr. 7 - 11, 76275 Ettlingen
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 3.570,00 € für die Kosten der duch einen Sachverständigen vorgenommenen Kassenprüfung (01.01.2019 - 31.12.2025) bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss auf die Kosten der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Prüfungen der Kassenberichte durch einen sachverständigen Kassenprüfer beantragt. Diese waren als Vorschuss festsetzbar und dem Antrag daher zu entsprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kraft Druck GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 360630,
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Kraft,
Industriestraße 5-9, 76275 Ettlingen,
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
A. Sparkasse Karlsruhe Ettlingen,
Kaiserstr. 223, 76133 Karlsruhe
B. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe
C. Jürgen Kleinhans
Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 76189 Karlsruhe
D. Papyrus Deutschland GmbH & Co KG
Gehrnstr. 7 - 11, 76275 Ettlingen
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 3.570,00 € für die Kosten der duch einen Sachverständigen vorgenommenen Kassenprüfung (01.01.2019 - 31.12.2025) bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss auf die Kosten der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Prüfungen der Kassenberichte durch einen sachverständigen Kassenprüfer beantragt. Diese waren als Vorschuss festsetzbar und dem Antrag daher zu entsprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.07.2026