Forderungsprüfung
KOSTOV Bau UG (haftungsbeschränkt)
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur KOSTOV Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 36k IN 6726/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 6726/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 199985
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36k IN 6726/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KOSTOV Bau UG (haftungsbeschränkt), Kühnemannstraße 24, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marin Kostov
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199985
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KOSTOV Bau UG (haftungsbeschränkt), Kühnemannstraße 24, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marin Kostov
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199985
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2026