Masseunzulänglichkeit

KOSTO GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur KOSTO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 405 IN 1956/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1956/25
Registerbezug
Leipzig, HRB 34241
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
20.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist das Erbringen von Baudienstleistungen wie z.B. Fassadenarbeiten, Sandstrahlarbeiten, Gerüstbau oder Ausbauarbeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1956/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOSTO GmbH, Dimpfelstraße 12, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 34241
vertreten durch den Geschäftsführer Koryun Gukasyan

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Tino Schweizer, Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@mfp-law.com, Email geschäftlich 2: tino.schweizer@mfp-law.com, Telefax: 0341 96273327, Telefon geschäftlich: 0341 9627330

schriftlich geltend zu machen.

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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