Forderungsprüfung
Kosiol Gastronomie GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur Kosiol Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 541 IN 323/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 323/24
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42068
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 14.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.01.2027 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 14.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.01.2027 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.