Insolvenzbekanntmachung
Korte Einrichtungen GmbH
Kürten
Das Amtsgericht Köln hat zur Korte Einrichtungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 70e IN 231/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 231/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 46862
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 231/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Korte Einrichtungen GmbH, Wipperfürther Str. 440, 51515 Kürten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Broder Abrahamsen, und Herrn Jochen Engelke,
Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt
wird der Beschluss vom 18.08.2026 bezüglich der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Tenor wie folgt lautet:
.......
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. DZ Bank AG, Kredit und RestrukturierungF/KRRH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, vertreten durch Anja Uelhoff
2. Alexander Sonnborn, Prälat-Holl-Straße 35, 51515 Kürten und
3. Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Credito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Rolf Breuer.
Im Übrigen bleibt der Beschuss vom 18.08.2026 aufrechterhalten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 231/26
Amtsgericht Köln, 19.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Korte Einrichtungen GmbH, Wipperfürther Str. 440, 51515 Kürten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Broder Abrahamsen, und Herrn Jochen Engelke,
Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt
wird der Beschluss vom 18.08.2026 bezüglich der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Tenor wie folgt lautet:
.......
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. DZ Bank AG, Kredit und RestrukturierungF/KRRH, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, vertreten durch Anja Uelhoff
2. Alexander Sonnborn, Prälat-Holl-Straße 35, 51515 Kürten und
3. Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Credito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Rolf Breuer.
Im Übrigen bleibt der Beschuss vom 18.08.2026 aufrechterhalten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 231/26
Amtsgericht Köln, 19.08.2026