Insolvenzbekanntmachung

Korbasch, Fabian

Langelsheim

Das Amtsgericht Goslar hat zur Korbasch, Fabian eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 33 IN 18/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 18/26
Registerbezug
Braunschweig, HRA 201632
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

33 IN 18/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fabian Korbasch, geb. am 03.09.1981, Im Walle 5, 38685 Langelsheim, - als Inhaber d. Fa. Malermeister Fredi Korbasch, Nachfolger: Malermeister Fabian Korbasch e.K., Spanntalstraße 8, 38685 Langelsheim - (AG Braunschweig, HRA 201632), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99 dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:

Ich gebe hiermit Ihre gewerbliche Tätigkeit als selbstständiger Malermeister ab dem Tag der Verfahrenseröffnung, dies ist der 23.07.2026 um 11:20 Uhr, gem. § 35 Abs. 2 InsO mit Ausnahme der nachfolgend bezeichneten Gegenstände aus der Insolvenzmasse frei:
- Pkw der Marke Citroen Jumper amtliches Kennzeichen GS-FK 333, - Immobilien sowie - Betriebs- und Geschäftsausstattung und Warenvorräte.
Auch Vertragsverhältnisse sind von dieser Freigabe erfasst (BGH, Urteil vom 22.05.2014, Az. IX ZR 136/13 Rn. 22). Eine gesonderte Erklärung meinerseits ist nicht erforderlich. Die Insolvenzmasse haftet insoweit also nicht für etwaige Verbindlichkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen.
Diese Freigabe bedeutet für Sie, dass Sie zwar über sämtliche Einnahmen frei verfügen können, dafür aber auch allein für sämtliche begründeten Verbindlichkeiten haften. Eine Haftung der Insolvenzmasse ist ausgeschlossen.ext der vorgelegten Erklärung des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin einrücken.
Ansprüche von Gläubigern aus Ihrer selbständigen Tätigkeit, die nach Insolvenzeröffnung (23.07.2026 um 11:20 Uhr) bis zum Zugang dieser Erklärung entstanden sind, können in diesem Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO) mir gegenüber dann geltend gemacht werden, wenn diese mit meiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung verursacht wurden

Amtsgericht Goslar, 05.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Restschuldbefreiung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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