Sicherungsmaßnahme

Koppka Transporte GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Koppka Transporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2020, Aktenzeichen 160 IN 188/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 188/19
Registerbezug
Essen, HRB HRB 9984
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.01.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Georg F. Kreplin
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
110.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Transport von Wirtschaftsgütern.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 188/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9984 eingetragenen
Koppka Transporte GmbH, Merziger Aue 3, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Jürgen Koppka, Merziger Aue 3, 45307 Essen
Geschäftszweig: Der Transport von Wirtschaftsgütern

ist am 28.01.2020, um 12:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin,
Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

160 IN 188/19
Amtsgericht Essen, 28.01.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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