Sicherungsmaßnahme

Kopp Logistics UG (haftungsbeschränkt)

Neuwied

Das Amtsgericht Neuwied hat zur Kopp Logistics UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2026, Aktenzeichen 21 IN 4/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 4/26
Registerbezug
Montabaur, HRB 29217
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
23.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Nada Nasser

Veröffentlichungstext

21 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Kopp Logistics UG (haftungsbeschränkt), Fluraustraße 1, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 29217), vertr. d.: Robert Henning Kopp, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-133 28 90, Fax: 0261-133 27 90, E-Mail: team@kkn.law bestellt worden.

Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 23.02.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme