Vergütungsfestsetzung
Kopfsache K6 GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Kopfsache K6 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.11.2022, Aktenzeichen 36k IN 2252/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 2252/22
- Registerbezug
- Berlin, HRA 43460
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.11.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
36k IN 2252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kopfsache K6 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Kopfsache GmbH, Berliner Straße 103, 13507 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 43460
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.11.2022 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i.V.m. §§ 2, 10, 11 Abs. 1 InsVV sowie einen Zuschlag von 17,5 % für die besonders umfangreichen Sanierungsbemühungen und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 30.534,04 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.11.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kopfsache K6 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Kopfsache GmbH, Berliner Straße 103, 13507 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 43460
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.11.2022 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i.V.m. §§ 2, 10, 11 Abs. 1 InsVV sowie einen Zuschlag von 17,5 % für die besonders umfangreichen Sanierungsbemühungen und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 30.534,04 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.11.2022