Sicherungsmaßnahme
Kopal + Kleinen GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Kopal + Kleinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2025, Aktenzeichen 70g IN 192/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 192/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 85895
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Linda Nowak
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 192/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85895 eingetragenen Kopal + Kleinen GmbH, Arnulfstr. 33, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Kleinen, Arnulfstr. 33, 50937 Köln und Frau Nicole Kopal, Arnulfstr. 33, 50937 Köln
Geschäftszweig: die Arbeitnehmerüberlassung sowie das Angebot und der Vertrieb von Energielösungen sowie die zugehörige Beratung und alle damit verbundenen Geschäfte.
ist am 17.07.2025, um 07:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 192/25
Amtsgericht Köln, 17.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85895 eingetragenen Kopal + Kleinen GmbH, Arnulfstr. 33, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Kleinen, Arnulfstr. 33, 50937 Köln und Frau Nicole Kopal, Arnulfstr. 33, 50937 Köln
Geschäftszweig: die Arbeitnehmerüberlassung sowie das Angebot und der Vertrieb von Energielösungen sowie die zugehörige Beratung und alle damit verbundenen Geschäfte.
ist am 17.07.2025, um 07:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 192/25
Amtsgericht Köln, 17.07.2025