Insolvenzbekanntmachung

Kontime GmbH

Nienburg (Weser)

Das Amtsgericht Syke hat zur Kontime GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2025, Aktenzeichen 15 IN 168/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Syke
Aktenzeichen
15 IN 168/23
Registerbezug
Walsrode, HRB 209137
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
08.07.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

15 IN 168/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kontime GmbH, Leinstraße 6, 31582 Nienburg (Weser) (AG Walsrode, HRB 209137), vertr. d.: 1. Tanja Konrad, (Geschäftsführerin), 2. Khusen Iandiev, (Geschäftsführer), 3. Konrad Walentin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 11.08.2025, 11:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt Nienburg (Weser) auf Zahlung eines Betrages über 40.000,00 Euro zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 08.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens