Forderungsprüfung
Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Leinfelden-Echterdingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 13 IN 124/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 124/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 222249
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1986
- Stammkapital
- 2.050.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vorbereitung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Druckerzeugnissen und elektronischen Medien jeder Art sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit
Veröffentlichungstext
13 IN 124/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kohlhammerstraße 1-15, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Lutzeier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 222249
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Druckerzeugnissen und elektronischen Medien jeder Art sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, law tax future, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart, Gz.: ssla-2024/16366
1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 196-222 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kohlhammerstraße 1-15, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Lutzeier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 222249
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Druckerzeugnissen und elektronischen Medien jeder Art sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, law tax future, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart, Gz.: ssla-2024/16366
1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 196-222 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.10.2026