Forderungsprüfung
Konrad Schmidt GmbH
Cadolzburg
Das Amtsgericht Fürth hat zur Konrad Schmidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen IN 115/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 115/21
- Registerbezug
- Fürth, HRB 3463
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 115/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konrad Schmidt GmbH, Seckendorfer Straße 4, 90556 Cadolzburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Peelen Harald Berthold Bruno
Registergericht Fürth HRB 3463
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf LL.M
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 60 - 69 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konrad Schmidt GmbH, Seckendorfer Straße 4, 90556 Cadolzburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Peelen Harald Berthold Bruno
Registergericht Fürth HRB 3463
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf LL.M
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 60 - 69 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.07.2026