Sicherungsmaßnahme
KONNEKTON GmbH & Co. KG
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur KONNEKTON GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 512 IN 31/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 512 IN 31/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 24719
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Mike Westkamp
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 31/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24719 eingetragenen KONNEKTON GmbH & Co. KG, Hauptst. 151a, 42349 Wuppertal, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29125 eingetragene KONNEKTON Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Billy-Ray Iserhardt
ist am 18.02.2026, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 31/26
Amtsgericht Wuppertal, 18.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24719 eingetragenen KONNEKTON GmbH & Co. KG, Hauptst. 151a, 42349 Wuppertal, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29125 eingetragene KONNEKTON Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Billy-Ray Iserhardt
ist am 18.02.2026, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Friedrich-Ebert-Straße 13a, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 31/26
Amtsgericht Wuppertal, 18.02.2026