Schlusstermin

Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn

Bad Salzdetfurth

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 132 IN 6/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 6/23
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206707
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.04.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.06.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 23.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens