Sicherungsmaßnahme
Körperliebe GmbH
Rees
Das Amtsgericht Kleve hat zur Körperliebe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 49 IN 41/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 49 IN 41/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 19419
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Natascha Habura
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19419 eingetragenen Körperliebe GmbH, Bahnhofstraße 30, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hübers, Lerchenweg 2, 46459 Rees-Haldern
Geschäftszweig: Eine Praxis für Physiotherapie, Personal Training und Wellnessmassage
ist am 09.07.2026, um 13:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 41/26
Amtsgericht Kleve, 09.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19419 eingetragenen Körperliebe GmbH, Bahnhofstraße 30, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hübers, Lerchenweg 2, 46459 Rees-Haldern
Geschäftszweig: Eine Praxis für Physiotherapie, Personal Training und Wellnessmassage
ist am 09.07.2026, um 13:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 41/26
Amtsgericht Kleve, 09.07.2026