Forderungsprüfung
Königshöhe Liegenschaft UG (haftungsbeschränkt)
Bad Freienwalde
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Königshöhe Liegenschaft UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.12.2025, Aktenzeichen 3 IN 201/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 201/18
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 14731 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 IN 201/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Königshöhe Liegenschaft UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 29, 16259 Bad Freienwalde (Registergericht: Frankfurt (Oder) 14731 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 28.01.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 23. Dezember 2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Königshöhe Liegenschaft UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 29, 16259 Bad Freienwalde (Registergericht: Frankfurt (Oder) 14731 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 28.01.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 23. Dezember 2025