Insolvenzbekanntmachung
König Profilsysteme GmbH & Co. KG
Moringen
Das Amtsgericht Göttingen hat zur König Profilsysteme GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 71 IN 69/26 NOM.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 71 IN 69/26 NOM
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 202189
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 01.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
71 IN 69/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der König Profilsysteme GmbH & Co. KG, Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen (AG Göttingen, HRA 202189), vertr. d.: 1. König Profilsysteme Verwaltungs GmbH, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carl Fredrik Ljungman, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Stoffler, (Geschäftsführer),
ist gemäß § 21 Abs.2 Nr.5 InsO angeordnet worden:
Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst werden oder deren Absonderung verlangt werden kann, dürfen vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden.
Diese Gegenstände dürfen zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind (§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.09.2026
ist gemäß § 21 Abs.2 Nr.5 InsO angeordnet worden:
Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst werden oder deren Absonderung verlangt werden kann, dürfen vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden.
Diese Gegenstände dürfen zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind (§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.09.2026