Insolvenzbekanntmachung
Köhler GmbH
Reichelsheim (Wetterau)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur Köhler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.06.2023, Aktenzeichen 60 IN 60/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 60/23
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), HRB 8616
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 60/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Köhler GmbH, Obere Haingasse 1, 61203 Reichelsheim (Wetterau) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8616), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Köhler, Obere Haingasse 1, 61203 Reichelsheim (Wetterau), (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 22.06.2023 berichtigt worden.
Statt "Dennis Köhler, Obere Haingasse 1, 61203 Reichelsheim (Wetterau)" muss es richtig heißen: "Klaus-Dieter Köhler, Am Bäders 41, 63688 Gedern"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) oder dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28.06.2023
Statt "Dennis Köhler, Obere Haingasse 1, 61203 Reichelsheim (Wetterau)" muss es richtig heißen: "Klaus-Dieter Köhler, Am Bäders 41, 63688 Gedern"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) oder dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 28.06.2023