Forderungsprüfung
Koch Fensterbau GmbH
Altenkirchen (Westerwald)
Das Amtsgericht Betzdorf hat zur Koch Fensterbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 11 IN 86/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 86/25
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 29675
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Fertigung und der Handel von/mit Fenstern und Türen sowie alle artverwandten Geschäfte.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 86/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koch Fensterbau GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 23, 57610 Altenkirchen (Westerwald) (AG Montabaur, HRB 29675), vertr. d.: Heinrich Werner Koch, 57614 Borod, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.05.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.05.2026