Sicherungsmaßnahme
Kobusch + Ebeler GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Kobusch + Ebeler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2023, Aktenzeichen 43 IN 593/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 593/23
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 34655
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.09.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 593/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,
Geschäftszweig: Herstellung u. Vertrieb von Metallteilen, insbesondere von Zahnrädern und anderen Teilen der Verzahnungstechnik.
ist am 05.09.2023, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 05.09.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34655 eingetragenen Kobusch + Ebeler GmbH, Schelpmilser Weg 7, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Hösch, und Frau Carina Ebeler,
Geschäftszweig: Herstellung u. Vertrieb von Metallteilen, insbesondere von Zahnrädern und anderen Teilen der Verzahnungstechnik.
ist am 05.09.2023, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 593/23
Amtsgericht Bielefeld, 05.09.2023