Forderungsprüfung
Knüll Immobilien GmbH
Neukirchen
Das Amtsgericht Marburg hat zur Knüll Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 22 IN 167/24 (28).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 167/24 (28)
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7714
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist es Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Grundbesitz zu erwerben, zu halten, zu veräußern, zu vermieten und eigenes Vermögen zu verwalten.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
22 IN 167/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knüll Immobilien GmbH, Marktgasse 1, 34626 Neukirchen (AG Marburg , HRB 7714), vertr. d.: Peter Jöckel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 09.10.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 09.10.2025