Aufhebung des Verfahrens
Knaack GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Knaack GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 12 IN 138/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 138/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 189149
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und die Durchführung von Transporten - insbesondere von Schwerlasttransporten und -einbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutz …
Veröffentlichungstext
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven vertreten durch Frau Simone Toplarski Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven vertreten durch Frau Simone Toplarski Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2026