Forderungsprüfung
KMS-tec GmbH
Buchholz
Das Amtsgericht Neuwied hat zur KMS-tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2025, Aktenzeichen 21 IN 102/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 102/23
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22579
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 07.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
21 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KMS-tec GmbH, Irmeroth 3, 53567 Buchholz (AG Montabaur, HRB 22579), vertr. d.: Marco Schiefen, Irmeroth 3, 53567 Buchholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 01.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 01.07.2025