Aufhebung des Verfahrens

klr mediapartner Druck und Medien GmbH

Lengerich

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur klr mediapartner Druck und Medien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 78 IN 47/11.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 47/11
Registerbezug
Steinfurt, HRB 6811
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 47/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6811 eingetragenen klr mediapartner Druck und Medien GmbH, Schulstraße 44 - 48, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Martin Eversmeyer, Irisweg 11, 49205 Hasbergen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6811 eingetragenen klr mediapartner Druck und Medien GmbH, Schulstraße 44 - 48, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Martin Eversmeyer, Irisweg 11, 49205 Hasbergen

wird der durch Beschluss vom 28.12.2023 angeordnete Schlusstermin im schriftlichen Verfahren aufgehoben, nachdem sich die zu verteilende Masse nach rechtskräftiger Vergütungsfestsetzung nicht unerheblich erhöht hat und für einen nicht unerheblichen Zeitraum, hier vom 12.08.2022 bis 16.09.2026, durch die neue Insolvenzverwalterin ergänzend Rechnung gelegt worden ist.
Zudem wurde durch vorgenannten Beschluss der Schlusstermin auf den 26.02.2023 bestimmt, was offensichtlich unrichtig gewesen ist.Die Durchführung des Schlusstermins wird erneut im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten nunmehr Gelegenheit, bis zum
01.12.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 4847 Münster, Zimmer 215 B, eingesehen werden.

78 IN 47/11
Amtsgericht Münster, 16.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung