Insolvenzbekanntmachung
klosterCUBE Facility Management GmbH & Co. KG
Fredenbeck
Das Amtsgericht Stade hat zur klosterCUBE Facility Management GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2023, Aktenzeichen 73 IN 33/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 33/22
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 203305
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 27.11.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
73 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der klosterCUBE Facility Management GmbH & Co. KG, Hauptstraße 25, 21717 Fredenbeck, vertr. d. d. phG klosterCUBE Management GmbH d. vertr. d. d. GF Thomas Gloth (AG Tostedt, HRA 203305), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 13.12.2023, 12:00 Uhr, Saal: Siehe Aushang, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss von Vergleichsverträgen zur Abwicklung der Grundstückskaufverträge zu den Eigentumswohnungen der Schuldnerin in der Hauptstraße 25, 21717 Fredenbeck
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.11.2023 wird Bezug genommen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.11.2023 sowie der Beschluss können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 22.11.2023
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 13.12.2023, 12:00 Uhr, Saal: Siehe Aushang, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss von Vergleichsverträgen zur Abwicklung der Grundstückskaufverträge zu den Eigentumswohnungen der Schuldnerin in der Hauptstraße 25, 21717 Fredenbeck
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.11.2023 wird Bezug genommen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.11.2023 sowie der Beschluss können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 22.11.2023