Aufhebung des Verfahrens

KLL ImmoCon GmbH & Co. KG

Detmold

Das Amtsgericht Detmold hat zur KLL ImmoCon GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 104/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 104/16
Registerbezug
Lemgo, HRA 4819
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Martin Schmidt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 104/16

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4819 eingetragenen KLL ImmoCon GmbH & Co. KG, Am Gelskamp 18, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6890 eingetragene KLL Verwaltungs GmbH, Am Gelskamp 18, 32758 Detmold, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Löffler

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold

wird heute, am 06.10.2026, um 7:24 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich der Ausschüttung in dem Insolvenzverfahren FarbWerk Produktions GmbH & Co. KG, Amtsgericht Detmold 10 IN 80/16 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wird der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Martin Schmidt beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Detmold schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

10 IN 104/16
Amtsgericht Detmold, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten