Forderungsprüfung

Kliemt & Kiehle Heizungsinstallationen GmbH & Co. KG

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur Kliemt & Kiehle Heizungsinstallationen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2020, Aktenzeichen 557 IN 213/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
557 IN 213/20
Registerbezug
Dresden, HRA 3674
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
01.04.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 213/20

534/545 IN 213/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kliemt & Kiehle
Heizungsinstallationen GmbH & Co. KG, Münzteichweg 29, 01217 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRA 3674
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kliemt & Kiehle
Heizungsistallationen und Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den
Geschäftsführer Jörg Kiehle; d. vertreten durch den Geschäftsführer Tom Vogt

- wurde am 01.04.2020 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden,
Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
19.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
30.06.2020 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

534 IN 213/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Forderungsprüfung
  4. Sicherungsmaßnahme