Forderungsprüfung
Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co.KG
Frickenhausen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 308/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 11 IN 308/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731989
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
11 IN 308/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co. KG, Kruppstraße 28, 72636 Frickenhausen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin wjw Verwaltungs-GmbH, Brühlstraße 16/1, 73249 Wernau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hermann, Jürgen Hermann und Werner Jontza
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731989
Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Vertrieb von Abdeckfolien und Klebebändern.
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co. KG, Kruppstraße 28, 72636 Frickenhausen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin wjw Verwaltungs-GmbH, Brühlstraße 16/1, 73249 Wernau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hermann, Jürgen Hermann und Werner Jontza
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731989
Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Vertrieb von Abdeckfolien und Klebebändern.
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 16.10.2026