Sicherungsmaßnahme
KL-Stahl GmbH
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur KL-Stahl GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 50 IN 71/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 71/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 11568
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11568 eingetragenen KL-Stahl GmbH, Daimlerstr. 5, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivo Karsten Lückenbach
Geschäftszweig: Die Lohnfertigung CNC-Drehen//Fräsen, Anfertigung von Muster- und Prototypenbau, Formenbau und Werkzeugbau
ist am 22.05.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 71/26
Amtsgericht Detmold, 22.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11568 eingetragenen KL-Stahl GmbH, Daimlerstr. 5, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivo Karsten Lückenbach
Geschäftszweig: Die Lohnfertigung CNC-Drehen//Fräsen, Anfertigung von Muster- und Prototypenbau, Formenbau und Werkzeugbau
ist am 22.05.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 71/26
Amtsgericht Detmold, 22.05.2026