Forderungsprüfung

KitzlingerBAU GmbH

Sulz

Das Amtsgericht Rottweil hat zur KitzlingerBAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 36/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
1 IN 36/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 480162
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 36/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KitzlingerBAU GmbH, Meboldstraße 7, 72172 Sulz, vertreten durch die Geschäftsführer Otto jun. Kitzlinger und Uwe Kitzlinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480162
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart, Gz.: 2025/01229

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 15.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme