Forderungsprüfung
KITZLINGER HAUS GmbH & Co. KG
Sulz
Das Amtsgericht Rottweil hat zur KITZLINGER HAUS GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 35/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 2 IN 35/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 480489
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
2 IN 35/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KITZLINGER HAUS GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KitzlingerBAU GmbH, Meboldstraße 7, 72172 Sulz, diese vertreten durch die Geschäftsführer Otto jun. Kitzlinger und Uwe Kitzlinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 480489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart, Gz.: 2025/01229
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 13.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KITZLINGER HAUS GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KitzlingerBAU GmbH, Meboldstraße 7, 72172 Sulz, diese vertreten durch die Geschäftsführer Otto jun. Kitzlinger und Uwe Kitzlinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 480489
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart, Gz.: 2025/01229
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 13.05.2026