Insolvenzbekanntmachung
Kißheuer, Heiko
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Kißheuer, Heiko eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 253 IN 99/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 99/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRA 17473
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 99/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heiko Kißheuer, Am Oelpfad 6, 44263 Dortmund, e.K. SILBERRÜCKEN
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Heiko Kißheuer, Am Beisenufer 14, 44225 Dortmund
zeige ich gem. § 35 Abs. 4 S. 1 InsO an, dass Herr Kißheuer beabsichtigt, die bisherige selbständige Tätigkeit als
Inhaber des Einzelhandelsbetriebs "Silberrücken e. K.", Am Oelpfad 6, 44263 Dortmund.
nach Verfahrenseröffnung weiter auszuüben.
Gemäß § 35 Abs. 2 InsO erkläre ich, dass das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche der Masse auf die Erlöse aus dieser Tätigkeit nicht geltend gemacht werden, soweit sie nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Der Schuldner ist gem. § 35 Abs. 2 InsO i. V. m. § 295a Abs. 1 InsO verpflichtet, die Gläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
Forderungen Dritter, die Herr Kißheuer im Rahmen der Ausübung der selbständigen Tätigkeit auslöst, können nicht gegenüber der Insolvenzmasse als Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden. Ich weise darauf hin, dass Herr Kißheuer ab Insolvenzeröffnung allein verpflichtet ist, die Steuer- und Sozialversicherungserklärungen eigenverantwortlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben und die sich hieraus ergebenen Steuerverpflichtungen aus den Erlösen der selbstständigen Tätigkeit zu begleichen hat. Ansprüche der Finanzbehörden gegen die Insolvenzmasse oder dem Insolvenzverwalter bestehen insoweit nicht.
253 IN 99/26
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heiko Kißheuer, Am Oelpfad 6, 44263 Dortmund, e.K. SILBERRÜCKEN
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Heiko Kißheuer, Am Beisenufer 14, 44225 Dortmund
zeige ich gem. § 35 Abs. 4 S. 1 InsO an, dass Herr Kißheuer beabsichtigt, die bisherige selbständige Tätigkeit als
Inhaber des Einzelhandelsbetriebs "Silberrücken e. K.", Am Oelpfad 6, 44263 Dortmund.
nach Verfahrenseröffnung weiter auszuüben.
Gemäß § 35 Abs. 2 InsO erkläre ich, dass das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche der Masse auf die Erlöse aus dieser Tätigkeit nicht geltend gemacht werden, soweit sie nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Der Schuldner ist gem. § 35 Abs. 2 InsO i. V. m. § 295a Abs. 1 InsO verpflichtet, die Gläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
Forderungen Dritter, die Herr Kißheuer im Rahmen der Ausübung der selbständigen Tätigkeit auslöst, können nicht gegenüber der Insolvenzmasse als Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden. Ich weise darauf hin, dass Herr Kißheuer ab Insolvenzeröffnung allein verpflichtet ist, die Steuer- und Sozialversicherungserklärungen eigenverantwortlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben und die sich hieraus ergebenen Steuerverpflichtungen aus den Erlösen der selbstständigen Tätigkeit zu begleichen hat. Ansprüche der Finanzbehörden gegen die Insolvenzmasse oder dem Insolvenzverwalter bestehen insoweit nicht.
253 IN 99/26
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2026