Forderungsprüfung
Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2025, Aktenzeichen 36k IN 2493/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 2493/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 1206
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 18.03.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36k IN 2493/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 115 c, 10711 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Sammy Brauner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 1206
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 115 c, 10711 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Sammy Brauner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 1206
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.03.2025