Insolvenzbekanntmachung

Kinderspielkunst GmbH

Ottersberg

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur Kinderspielkunst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2024, Aktenzeichen 11 IN 32/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 32/24
Registerbezug
Walsrode, HRB 207669
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
08.07.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinderspielkunst GmbH, Am Wiestebruch 17, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 207669), vertr. d.: Sascha Baum-Stolberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 26.07.2024, 10:05 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss des Unternehmenskaufvertrages mit der Holz-Prinz GmbH i.G., gesetzl. vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Signe Baum zum 31.05.2024

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme