Aufhebung des Verfahrens
KinderPflegePunkt GmbH
Wesel
Das Amtsgericht Duisburg hat zur KinderPflegePunkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 620 IN 2370/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2370/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 38273
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Sachwalter
- Sebastian Henneke
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes für Kinder.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2370/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 22459 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
wird zum Ablauf des 31.08.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 09.07.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Die noch notwendigen Entscheidungen des Gerichts (insbesondere über die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters und über die Gerichtskosten) bleiben vorbehalten.
G r ü n d e :
Die materielle Rechtskraft des Insolvenzplans ergibt sich daraus, dass niemand gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und/oder sonst die Voraussetzungen für eine zulässige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO erfüllt.
Die Voraussetzungen des § 258 Abs. 2 InsO für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum obigen Zeitpunkt liegen vor.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 28.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38273 eingetragenen KinderPflegePunkt GmbH, Wilhelmstraße 9, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadya Klarmann, Heidlohstraße 58, 22459 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Bembergstraße 2-4, 42103 Wuppertal
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
wird zum Ablauf des 31.08.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 09.07.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Die noch notwendigen Entscheidungen des Gerichts (insbesondere über die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters und über die Gerichtskosten) bleiben vorbehalten.
G r ü n d e :
Die materielle Rechtskraft des Insolvenzplans ergibt sich daraus, dass niemand gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und/oder sonst die Voraussetzungen für eine zulässige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO erfüllt.
Die Voraussetzungen des § 258 Abs. 2 InsO für eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum obigen Zeitpunkt liegen vor.
620 IN 2370/25
Amtsgericht Duisburg, 28.08.2026