Forderungsprüfung
Kinder- und Jugendförderwerk e.V.
Meerane
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Kinder- und Jugendförderwerk e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2019, Aktenzeichen 15 IN 1145/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 15 IN 1145/18
- Registerbezug
- Chemnitz, VR 50562
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.02.2019
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 1145/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kinder- und Jugendförderwerk
e.V., Schwanefelder Straße 7-9, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , VR 50562
vertreten durch den Vorstand Brigitte Brühl
vertreten durch den Vorstand Annett Friedrich
vertreten durch den Vorstand Marcus Röll
Geschäftszweig: Kindererziehung u.a.
- wurde am 07.02.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Email
geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
19.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 30.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 30.04.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
15 IN 1145/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.02.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kinder- und Jugendförderwerk
e.V., Schwanefelder Straße 7-9, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , VR 50562
vertreten durch den Vorstand Brigitte Brühl
vertreten durch den Vorstand Annett Friedrich
vertreten durch den Vorstand Marcus Röll
Geschäftszweig: Kindererziehung u.a.
- wurde am 07.02.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Email
geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
19.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 30.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 30.04.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
15 IN 1145/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.02.2019