Insolvenzbekanntmachung

kiiz technologie GmbH

Itzehoe

Das Amtsgericht Itzehoe hat zur kiiz technologie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 28 IN 27/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 27/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 194237
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
30.866 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel von Strahlablenksystemen, sowie darauf aufbauende Module, Systeme und Applikationen, und damit zusammenhängende Tätigkeiten.

Termine und Fristen

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  • Forderungen anmelden bis

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

28 IN 27/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

kiiz technologies GmbH, Frauenhoferstr. 3, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ulrich Hofmann, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Josef von Wantoch Rekowski, dieser vertreten durch den Vertreter Frank Senger
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-8155-26/W

Beschluss:

1. In dem am 01.04.2026 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 06.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Andreas Romey
Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg
Telefon: 040 380835770
Telefax: 040 3808357730
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 04.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
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