Sicherungsmaßnahme

Kiekert Holding GmbH

Heiligenhaus

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Kiekert Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2025, Aktenzeichen 505 IN 244/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 244/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 24414
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim Exner
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermögensverwaltung und lnvestment im eigenen lnteresse sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Geschäfte, die nach dem KWG oder dem KAGB erlaubnispflichtig sind …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 244/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24414 eingetragenen Kiekert Holding GmbH, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Alfred Leonard Debreu, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus und Yupeng He, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus und Herrn Chui Ling Lee, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus

ist am 23.09.2025, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 244/25
Amtsgericht Wuppertal, 23.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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